Infolge Demission scheiden Urs Kaufmann (per 16. Dezember 2022) und Theres Mathys (per 31. Dezember 2023) als Mitglieder des Kirchgemeinderats aus. Können Sitze nicht durch Nachrücken besetzt werden, hat die Eingabestelle die Listenvertretung aufzufordern innert Frist einen Wahlvorschlag einzureichen (§ 127 Abs. 1 GpR). Gemäss § 127 Absatz 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR) gilt die vorgeschlagene Per-son als in stiller Wahl gewählt.

Gemäss Wahlvorschlag der Liste „Gemeinderat“, eingegangen am 2. November 2023, werden somit für den Rest der Amtsperiode 2021-2025 per 1. Januar 2024 als ordentliche Mitglieder des Kirchgemeinderats gewählt erklärt:

Barbosa Pires Fernando, 1978, Team-Leader CNC Mech.
Barun Danijela, 1979, Kauffrau

Oensingen, 20. November 2023

RÖM.-KATH. KIRCHGEMEINDE OENSINGEN
Kirchgemeindeschreiberin
Madeleine Gabi

Rechtsmittel
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).

Write a comment:

*

Your email address will not be published.

© 2019 Pfarrei Oensingen I Impressum I Datenschutz