Der Bundesrat hat für die ganze Schweiz den Notstand ausgerufen (ausserordentliche Lage) und gestützt darauf weitgehende Einschränkungen per Verordnung 2 über Mass-nahmen zur Bekämpfung des Corona Virus (COVID-19 Verordnung 2) vom 16. März 2020 verfügt. Die Verordnung kann unter der Gesetzessammlung (SR 818.101.24 oder unter www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/60681,pdf heruntergeladen werden. Diese Massnahmen gelten vorerst bis zum 19. April 2020.

Wir wissen, dass diese Situation für alle schwierig ist und zu Verunsicherungen führt. Die Gesundheit unserer Mitchristen ist uns wichtig und wir tun unser Möglichstes, um diese Krisensituation zu bewältigen.

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