Die Lage ist weiterhin schwierig einzuschätzen: Einerseits sinken (oder stagnieren) die Fallzahlen, anderseits steigt der Anteil der mutierten

ansteckenderen Virenvarianten bei den Ansteckungen. Viele werden der Massnahmen je länger je überdrüssiger und der Druck auf Lockerungen steigt.

  • Die Covid-19-Lockerungen des Bundes (Stand 24. Februar 2021) bringen keine Änderungen für Gottesdienste; die Abstands- und Hygieneregeln, die Maskentragepflicht, das Gesangsverbot und max. 50 Personen gelten wie bisher.
  • Spontane Ansammlungen im öffentlichen Raum, z. B. auf dem Kirchplatz nach dem Gottesdienst, sind wieder bis 15 Personen erlaubt.

Was für uns aber erfreulich ist, Kinder und Jugendliche dürfen sich wieder treffen. Der Ausserschulische Projektunterricht und der Firmweg dürfen wieder im gewohnten Rahmen durchgeführt werden. Auch mit den Minis darf wieder etwas unternommen werden.

Mit Jugendlichen bis 20 Jahren darf auch gesungen werden. Für eine Erstkommunionplanung sieht das schon recht gut aus, wenn auch die Zeit nun sehr knapp ist um noch Lieder zu üben.

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