3. Mai: Diözesane Kollekte für gesamtschweizerische Verpflichtungen des Bischofs.
Gemeinsam mit den anderen Bistümern in der Schweiz finanziert die Diözese Basel deutschschweizerische und gesamtschweizerische Aufgaben. Nennenswert sind die Bei-träge des Bistums Basel an den Genugtuungsfonds der röm.-kath. Kirche in der Schweiz und Projektbeiträge, z. B. an Weltjugendtage oder an Ministrantenfeste in der Schweiz. Ihre Gabe ermöglicht diese Unterstützungen..

10. Mai: Kollekte für die kantonale Mütterhilfe.
Die Kantonale Mütterhilfe unterstützt Mütter und Väter bis zum AHV-Alter die sich in finanzieller Notlage befinden. (keine Schuldensanierung). Die Art der Hilfe sieht folgendermassen aus: Beiträge an Kur- und Erholungsaufenthalte, An-schaffungen, ärztliche und zahnärztliche Behandlungen Weiterbildung und Kosten für die Hauspflege.

16. Mai: Stiftung Feriengestaltung für Kinder.
Die Stiftung beachtet die von der Schweiz anerkannte Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder.
Sie fördern insbesondere das darin festgehaltene Recht der Kinder auf Freizeit, altersgemässe aktive Erholung, spielerische und kulturelle Aktivitäten, Hobbies sowie Begeisterung und Freude.
Stiftung Feriengestaltung für Kinder und Jugendliche ist eine von Jugend und Sport anerkannte gemeinnützige Organisation.
Die Einhaltung der Rechtsordnung und die Berücksichtigung ethischer Grundsätze ist für sie selbstverständlich.

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