Für die nach Proporzwahlverfahren vorzunehmenden Erneuerungswahlen in den Kirchgemeinderat der römisch-katholischen Kirchgemeinde Oensingen für die Amtsperiode 2025- 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. Die Vorgeschlagenen gelten somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§§ 67 und 68 GpR).

Als Mitglieder des Kirchgemeinderats sind gewählt:

Barbosa Pires Fernando, 1978, (bisher)
Barun Danijela, 1979, (bisher)
Cadosch Gerhard, 1972, (bisher)
Polito Marcello, 1968
Raddatz Christa, 1965, (bisher)
Rötheli Martin, 1957, (bisher)
Virga Cordula, 1977, (bisher)

Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Kirchgemeindepräsidenten der römisch-katholischen Kirchgemeinde Oensingen für die Amtsperiode 2025 – 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind. § 18 Abs. 2 der Gemeindeordnung besagt, wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen bereits im ersten Wahlgang als in stiller Wahl gewählt gelten. Der angesetzte Wahlgang findet somit nicht statt (§ 18 Abs. 2 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).

Als Kirchgemeindepräsident ist gewählt:

Rötheli Martin, 1957, (bisher)

Rechtsmittel
Beschwerde an das Verwaltungsgericht (eingeschrieben) innert drei Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach der Publikation der stillen Wahl mit öffentlichem Anschlag (oder im Publikationsorgan der Gemeinde) (§§ 157 und 160 GpR).

Oensingen, 20. März 2025

RÖM.-KATH. KIRCHGEMEINDE OENSINGEN
Kirchgemeindeschreiberin
Madeleine Gabi

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