Gemäss neuester Verordnung des Bundes und des Bistums Basel gilt ab 9. Dezember 2020, dass ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schule das Singen verboten ist, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Das gilt nicht nur für Chöre, sondern auch für das gemeinsame Singen in Gottesdiensten.
Wir bedauern diese Verschärfung der Vorschriften sehr und wissen leider nicht, wie lange dieser Zustand dauern wird. Sollte auf Weihnachten eine Lockerung stattfinden, werden wir alle rechtzeitig informieren, dies bei den Mitteilungen und im Infokasten.
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