Der Kirchgemeinderat hat an seiner Sitzung folgende Geschäfte behandelt:

  • Die an der Budgetgemeindeversammlung genehmigte Teilrevision der Gemeindeordnung wurde vom Amt für Gemeinden geprüft. Es hat festgestellt, dass dreiAbsätze geändert werden müssen. Der Kirchgemeinderat beantragt deshalb der Rechnungsgemeindeversammlung die Teilrevision von § 5 Abs. 1 lit. d, § 17 Abs. 1 lit. c. und § 28 Abs. 4.
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