Erneuerungswahlen 2025

Der Kirchgemeinderat der römisch-katholischen Kirchgemeinde Oensingen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:

1. In der römisch-katholischen Kirchgemeinde Oensingen finden die Erneuerungswahlen für den Kirchgemeinderat am 13. April 2025 statt.

1.1. Wahlvorschläge für die Kirchgemeinderatswahlen sind bis Montag, 24. Februar 2025, 17.00 Uhr, bei der Kirchgemeindeschreiberin (Büro Pfarreisekretariat) einzureichen (Bitte um vorgängige Anmeldung an rkkg@pfarrei-oensingen.ch, da das Büro nicht immer besetzt ist).

1.2. Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 26. Februar 2025, bis Freitag, 28. Februar 2025, im Schriftenstand der Kirche aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR).

1.3. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. März 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Oensingen, Hauptstrasse 2, einzureichen.

2. In der römisch-katholischen Kirchgemeinde Oensingen findet die Erneuerungswahl für das Kirchgemeindepräsidium am 13. April 2025 statt.

2.1. Wahlvorschläge für die Wahl des Kirchgemeindepräsidiums sind bis Montag, 24. Februar 2025, 17.00 Uhr, bei der Kirchgemeindeschreiberin (Büro Pfarreisekretariat) einzureichen (Bitte um vorgängige Anmeldung an rkkg@pfarrei-oensingen.ch, da das Büro nicht immer besetzt ist).

2.2. Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. März 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung der Einwohnergemeinde Oensingen, Hauptstrasse 2, einzureichen.

2.3. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. Juni 2025 statt.

Oensingen, 6. Januar 2025

RÖM.-KATH. KIRCHGEMEINDERAT OENSINGEN
Kirchgemeindepräsident: Martin Rötheli
Kirchgemeindeschreiberin: Madeleine Gabi

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